Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Peter Schneider-Gruppe[1] übernimmt Verantwortung für die Achtung und Stärkung international anerkannter Menschenrechte innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereiches und durch ein angemessenes Management ihrer Lieferketten. Zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllt die Peter Schneider-Gruppe auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und hält dessen Umsetzung nach. Wir verlangen, dass unsere eigenen Beschäftigten sowie unsere unmittelbaren Zulieferer die Standards hinsichtlich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ebenso erfüllen. Weiteres dazu finden Sie in unserer Grundsatzerklärung.

Unsere Geschäftsprozesse sind im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dessen Standards. Um das sicherzustellen, haben wir eine Menschenrechtsbeauftragte benannt. Diese kontrolliert die Einhaltung der Regeln und überwacht das Risikomanagement. Zugleich ist sie Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie generelle Fragen zum Thema haben. Aber auch Missstände oder Versäumnisse können Sie melden. Oder Sie nutzen dafür unser Online-Beschwerdeverfahren.

Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ein wesentliches Kernelement dieser Sorgfaltspflichten ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Dieses wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft.

Diese Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren bzw. dessen Erreichbarkeit sowie die Zuständigkeiten. Des Weiteren informiert sie auch darüber, wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Mit dieser Verfahrensordnung soll Transparenzüber den Prozess geschaffen werden.

Der Beschwerdeprozess ist, wie folgt ausgestaltet:

Was ist der Zweck des Beschwerdeverfahrens?

Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Beschwerden oder Hinweise gegenüber der Peter Schneider-Gruppe einreichen zu können und somit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und den Verdacht von Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen.

An wen richtet sich das Beschwerdeverfahren? Wer kann Beschwerden oder Hinweise abgeben?

Jede Person, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des LkSG erfährt, kann eine Beschwerde einreichen. Dies gilt auch für Personenvereinigungen.

Welche Arten von Hinweisen oder Beschwerden können abgegeben werden?

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Peter Schneider-Gruppe im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind. Beschwerden sollten auf Fakten beruhen und bereits möglichst alle relevanten Informationen enthalten, die den Sachverhalt darstellen, soweit die beschwerdeführenden Personen über diese Informationen verfügen. Auch sollten Beschwerden darauf eingehen, welches Resultat mit der Beschwerde erzielt werden soll.

Wie kann ich Beschwerden oder Hinweise abgeben?

Beschwerden und Hinweise können per Telefon oder E-Mail jederzeit abgegeben werden. Alle Beschwerden und Hinweise, unabhängig davon, auf welchem Weg sie eingehen, werden unmittelbar und auf die gleiche Weise weiterbearbeitet.

Die Kontaktdaten lauten:

Wer bearbeitet die Beschwerden und Hinweise?

Beschwerden oder Hinweise werden von der Meldestelle entgegengenommen und von ihr oder der zuständigen Fachabteilung bearbeitet.

Wie läuft der Beschwerdeprozess ab?

Grundsätzlich umfasst der Beschwerdeprozess die folgenden Verfahrensschritte:

  1. Bestätigung des Empfangs der Beschwerde gegenüber der beschwerdeführenden Person oder Organisation in der Regel innerhalb von einer Woche, sofern die Meldung nicht anonymisiert erfolgt ist.
  2. Die Zuständigkeiten werden festgelegt.
  3. Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde sowie Sachverhaltsaufklärung, soweit dies für die Beurteilung der Zulässigkeit notwendig ist.
  4. Gemeinsame Erörterung und Prüfung des Sachverhalts mit der beschwerdeführenden Person, sofern die Meldung nicht anonymisiert erfolgt ist.
  5. Klärung des Sachverhalts. Wird im Zuge der Sachverhaltsklärung festgestellt, dass eine Verletzung von menschenrechts- und/oder umweltbezogenen Pflichten unmittelbar bevorsteht bzw. bereits stattfindet, werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
  6. Die mit dem Beschwerdeverfahren befassten Mitarbeitenden verfolgen nach, ob und inwieweit die Abhilfemaßnahmen umgesetzt werden.
  7. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Begründung.
  8. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren vorgenommen.

Vertraulichkeit

Durch die berechtigte Meldung von Missständen entstehen Ihnen keine Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet insoweit einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen und einhalten werden:

Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Person(en) gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden: BDSG) verarbeitet. Auch sind wir nach § 8 Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Person(en) weitgehend zu schützen. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt werden und nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen offen gelegt werden dürfen. Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden, wird natürlich nicht von der Vertraulichkeit geschützt.

[1] Die Peter Schneider-Gruppe bezeichnet die Peter Schneider Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG und alle mit ihr verbundenen Unternehmen.