Grundsatzerklärung

zur Wahrung der Sorgfaltspflichten und zur Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Rechte gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gemäß § 6 Abs. 2 LkSG

Prinzipien

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für die Peter Schneider-Gruppe[1] ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. International anerkannte Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte werden respektiert und geltendes Recht umgesetzt.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung nach Maßgabe der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird von der Geschäftsführung der Peter Schneider-Gruppe als zentrales unternehmerisches Handeln gesteuert.

Unsere Geschäftsprozesse sind so ausgestaltet, dass Menschenrechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und dem unserer Zulieferer vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Unsere Grundsatzerklärung steht im Einklang mit folgenden Standards:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen AEMR | A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) (u. a. Anerkennung der angeborenen Würde und dergleichen, unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden)
  • der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung von Zwangsarbeit, Beseitigung von Kinderarbeit, keine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf)
  • die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • die Prinzipien des UN Global Compact (u. a. Schutz der internationalen Menschenrechte, Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, Vorsorgeprinzip bei Umweltproblemen)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (u. a. Allgemeine Erklärung zur Wahrung und Fortentwicklung der Menschenrechte)

Diese Grundsatzerklärungen ergänzt das in unserem Unternehmen bestehende Leitbild.

Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten

Um eine flächendeckende Beachtung der Menschenrechte im eigenen Unternehmens- bzw. Geschäftsbereichs und bei Zulieferern zu gewährleisten, hat die Peter Schneider-Gruppe entsprechend der Vorgabe aus § 6 Abs. 2 S. 3 Nr.1 LkSG folgende Verfahren zur Bewältigung der nachfolgenden Pflichten festgelegt:

  • Wir haben ein LkSG bezogenes Risikomanagement eingerichtet (§ 4 Abs. 1 LkSG).
  •  Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche Risikoanalyse durch. Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden dokumentiert (§ 5 Abs. 1 LkSG).
  • Des Weiteren kümmern wir uns um Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 3 bis 5 LkSG), Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG), Maßnahmen betr. mittelbare Zulieferer (§ 9 LkSG), (Dokumentations- und Berichtspflicht (§ 10 LkSG)
  • Über unser Beschwerdeverfahren (§ 8, 9 LkSG) können Sie Verstöße an die dafür vorgesehene Stelle melden.

Erwartungen

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung der dargestellten Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.

Risiken

Durch die Risikoanalyse im Rahmen unseres Geschäftsbereiches sind entsprechend der Vorgabe aus § 6 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 LkSG die folgenden prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifiziert worden:

  • Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Faire Bezahlung und soziale Sicherheit
  • Religions- und Meinungsfreiheit
  • Gefährdung von Kindern und Minderjährigen
  • Gefährdung von Umwelt und Natur
  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Korruption und Bestechung
  • Einschränkung von Zugang zu Bildung

Diese im Rahmen der Risikoanalyse getroffene Bewertung der wesentlichen Risiken aus unserem Geschäftsbereich werden wir regelmäßig hinterfragen und neu bewerten. Zur Minimierung der vorgenannten Risiken haben wir ein Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten unserer Branchen Rechnung trägt.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden wurden über unsere Standards informiert und werden von uns angehalten, durch ihre Tätigkeit und Leistungen die Sorgfaltspflichten im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sicherzustellen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Umsetzung unserer Unternehmenspolitik liegt bei der Geschäftsleitung. Diese informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Personen und koordiniert die Aktivitäten. Zur Unterstützung und Überwachung wurde Frau Katy Henze zur Menschenrechtsbeauftragten berufen, die in dieser Funktion eng mit den notwendigen Fachabteilungen, wie Einkauf, Auftrag, QM und Personal zusammenarbeitet. Im Rahmen der jährlichen Berichtserstattung zu den menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten werden wir jährlich Stellung nehmen und diesen Bericht veröffentlichen.

Beschwerdeverfahren

Unmittelbar Betroffenen und denjenigen, die Kenntnis von potenziellen und tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Schutzes der Umwelt haben, wird die Möglichkeit geboten, auf Risiken und Verletzungen innerhalb unseres Geschäftsbereiches sowie der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Via E-Mail sowie Telefon (vgl. Beschwerdeverfahren) haben die Personen die Möglichkeit, Verstöße oder Missstände anzuzeigen. Meldungen werden vertraulich behandelt.

Die im Unternehmen implementierten Risikomanagementstrukturen sowie die eingeleiteten Maßnahmen inklusive des Beschwerdeverfahrens werden mindestens einmal jährlich sowie bei entsprechenden Hinweisen überprüft.

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren.

[1] Die Peter Schneider-Gruppe bezeichnet die Peter Schneider Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG und alle mit ihr verbundenen Unternehmen.