MAIL des Bundesinnungsverbandes vom 29.01.2010
Betreff: Stand des Allgemeinverbindlichkeitsverfahren zum Mindestlohn Gebäudereinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum aktuellen Stand des AVE-Verfahrens hat uns das Bundesarbeitsministerium folgende Informationen gegeben:
Am Nachmittag des 10. Februar 2010 wird vor dem Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium eine formelle Anhörung zu unserem gemeinsamen AVE-Antrag für den Mindestlohntarifvertrag erfolgen. Wenn der Tarifausschuss als Ergebnis dieser Anhörung dem Ministerium die Empfehlung zur Allgemeinverbindlicherklärung ausspricht, will das Ministerium umgehend die Rechtsverordnung an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung weiterleiten. Die Veröffentlichung wird ca. nach 7 bis 10 Tagen erfolgen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird dann am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Damit hat das Ministerium aber auch klargestellt, dass der Mindestlohntarifvertrag nicht rückwirkend zum 1. Januar 2010 allgemeinverbindlich wird, sondern erst mit der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger. Dies wird voraussichtlich Ende Februar der Fall sein. Die Möglichkeit der Rückwirkung war selbst im Ministerium bisher rechtlich umstritten, da durch Koalitionsvereinbarung das Verfahren zweistufig (kombiniert nach Tarifvertragsgesetz und Entsendegesetz) zu erfolgen hat. Eine Rückwirkung wäre aber nur nach dem Verfahren über das Tarifvertragsgesetz möglich gewesen. Das Ministerium hat nunmehr aber entschieden, dass das Verfahren über die Rechtsverordnung nach dem Entsendegesetz den Schwerpunkt bildet und rechtlich danach zu beurteilen sei. Dies schließe eine Rückwirkung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
RA Axel Knipp
Referent