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09.10.2009

Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG zahlt weiter Tariflöhne

Behauptungen der IG BAU nachweislich falsch.

Es ist nachzuvollziehen, dass IG BAU bei der verzweifelten Suche nach Begründungen für ihre wirklichkeitsfremde Lohnforderung von 8,7 Prozent nach jedem Strohhalm greift. Dazu gehört auch der Vorwurf, die Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG in Hannover zahle ihren Mitarbeitern seit dem 1. Oktober 2009 nur noch einen Stundenlohn von 6,50 Euro. Diese Behauptung ist eindeutig falsch, denn auch nach dem 1. Oktober 2009 wird der tarifliche Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde gezahlt.

Es trifft allerdings zu, dass die Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG seit Oktober 2008 neu eingestellten Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag vorgelegt hat, in dem ausdrücklich auf den Mindestlohn der Gebäudereinigung Bezug genommen wird. Wenn weder ein gesetzlicher Mindestlohn noch ein allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohntarifvertrag existieren, wird ein Stundenlohn in Höhe von 6,50 Euro pro Stunde vereinbart. Diese Arbeitsverträge haben die meisten Mitarbeiter unterschrieben.

Die Gewerkschaft IG BAU hat den Tarifvertrag einseitig gekündigt und damit den allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag außer Kraft gesetzt. Dennoch bleibt es für die Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG vorläufig beim bisher geltenden Mindestlohn für Arbeitnehmer im Westen von 8,15 € pro Stunde bzw. 6,58 € im Osten. Sollten allerdings Wettbewerber den von der Gewerkschaft verursachten tariflosen Zustand ausnutzen und mit Dumpinglöhnen auf den Markt drängen, muss die Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG im Interesse ihrer Beschäftigten entsprechend reagieren können. Mike Schneider, Geschäftsführer der Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG in Hannover, forderte die Gewerkschaft auf, den tariflosen Zustand umgehend zu beenden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.