Gemäß § 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung – also am 10. März 2010 – in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit nicht rückwirkend.
29.03.2010
Gemäß § 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung – also am 10. März 2010 – in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit nicht rückwirkend.